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BVerwG, 13.11.1984 - 5 B 81.84 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Selbstständige Tätigkeit als Steuerbevollmächtigter und Steuerberater - Erteilung einer unbeschränkten Erlaubnis zur geschäftsmäßigen Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten - Erfordernis der "genügenden Sachkunde" - ...
Verfahrensgang
- VGH Bayern, 20.03.1984 - 20 B 83 A.2069
- BVerwG, 13.11.1984 - 5 B 81.84
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (7)
- BVerwG, 13.05.1976 - II C 26.74
Auslegung des Art. 28 Abs. 1 Grundgesetz (GG) - Zulässigkeit der Übertragung von …
Auszug aus BVerwG, 13.11.1984 - 5 B 81.84
Damit ist den Anforderungen genügt, die sich aus der Gewährleistung des rechtlichen Gehörs ergeben (vgl. z.B. BVerwG, Urteile vom 13. November 1975 - BVerwG 2 C 13.74 - und vom 13. Mai 1976 - BVerwG 2 C 26.74 - ). - BVerwG, 21.12.1977 - 7 B 109.77
Zulassung der Revision - Auslaufendes Recht - Ausgelaufenes Recht - …
Auszug aus BVerwG, 13.11.1984 - 5 B 81.84
Ein substantiiertes Vorbringen im Sinne des Beschlusses vom 21. Dezember 1977 - BVerwG 7 B 109.77 - (Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 160) kann darin nicht gesehen werden. - BVerwG, 31.05.1967 - II B 3.67
Unzulässigkeit einer Beschwerde mangels Vorliegens eines Zulassungsgrundes - …
Auszug aus BVerwG, 13.11.1984 - 5 B 81.84
Rechtsfragen, die sich im Zusammenhang damit ergeben, haben jedoch regelmäßig keine grundsätzliche Bedeutung mehr, weil mit ihrer Beantwortung das die Zulassung der Revision rehtfertigende Ziel, der Erhaltung der Rechtseinheit oder der Weiterentwicklung des Rechts zu dienen, gewöhnlich nicht mehr erreicht werden kann (BVerwG, Beschluß vom 31. Mai 1967 - BVerwG 2 B 3.67 - mit weiteren Nachweisen).
- BVerwG, 03.10.1972 - VI B 57.71
Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Verletzung …
Auszug aus BVerwG, 13.11.1984 - 5 B 81.84
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts kann das Unterbleiben tatsächlicher Feststellungen nur dann mit Erfolg als Verfahrensmangel gerügt werden, wenn es nach der materiellrechtlichen Auffassung des Berufungsgerichts auf die fraglichen Tatumstände angekommen wäre (vgl. Beschluß vom 3. Oktober 1972 - BVerwG 6 B 57.71 - mit weiteren Nachweisen). - BVerwG, 15.11.1979 - 5 C 4.79
Auszug aus BVerwG, 13.11.1984 - 5 B 81.84
In dem Urteil des beschließenden Senats vom 15. November 1979 - BVerwG 5 C 4.79 - (BVerwGE 59, 138 [BVerwG 15.11.1979 - 5 C 4/79] = DVBl. 1980, 640) ist dazu ausgeführt, daß genügende Sachkunde im Sinne des Art. 1 § 1 Abs. 2 des Rechtsberatungsgesetzes vom 13. Dezember 1935 (RGBl. I S. 1478; BGBl. III 303-12) - RBerG - auf selten des Erlaubnisbewerbers nicht nur theoretisches Wissen auf den in Frage kommenden Rechtsgebieten, sondern darüber hinaus auch eine berufliche Tätigkeit als Sachbearbeiter oder dergleichen "auf dem Gebiet" voraussetzt, "für das er die Rechtsberatungserlaubnis begehrt". - BVerwG, 19.01.1968 - I B 83.67
Auszug aus BVerwG, 13.11.1984 - 5 B 81.84
Dies gilt auch für Steuerberater und Steuerbevollmächtigte, die, wenn sie gleichzeitig den Beruf eines Rechtsbeistands ausüben wollen, hierfür besonderer Qualifikation bedürfen (vgl. BVerwG, Beschluß vom 19. Januar 1968 - BVerwG 1 B 83.67 - ). - BVerwG, 13.11.1975 - II C 13.74
Auszug aus BVerwG, 13.11.1984 - 5 B 81.84
Damit ist den Anforderungen genügt, die sich aus der Gewährleistung des rechtlichen Gehörs ergeben (vgl. z.B. BVerwG, Urteile vom 13. November 1975 - BVerwG 2 C 13.74 - und vom 13. Mai 1976 - BVerwG 2 C 26.74 - ).